Spielberichte: Vor dem erstem Spieltag wird pro Mannschaft 1 Spielberichtsbogen für den ersten bzw. zweiten Spieltag ausgefüllt. Diese werden nach dem letzten Vorrunden-Spieltag
an den jeweiligen Klassenleiter übersandt. Ab der Endrunde wird ein neuer Spielberichtsbogen ausgefüllt und am Ende ebenfalls dem Klassenleiter übersandt.
Pro Mannschaft dürfen je Spieltag maximal bis zu 11 Spieler, einschließlich 2. Torwart, eingesetzt werden. Für weitere Spieltage können jederzeit weitere Spieler
nachgemeldet werden. An einem Spieltag dürfen die Spieler nur in einer Mannschaft teilnehmen.
Anzahl der Spieler im Feld:
C-/D-/E-Jugend......je 4 Feldspieler und 1 Torwart.
F- und G-Jugend.....je 5 Feldspieler und 1 Torwart.
Spielzeit: Bei allen Altersklassen jeweils 1 x 15 Minuten. Die jeweils erstgenannte Mannschaft spielt von links nach rechts - von der Zuschauertribüne aus gesehen - und
führt auch den Anstoß aus.
Gruppen-/Entscheidungsspiele: Besteht bei mehr als einer Mannschaft Punkt- und Torgleichstand entscheidet die Mehrzahl der erzielten Tore - ist auch dieses gleich - entscheidet das Ergebnis
des Spieles der beiden Mannschaften gegeneinander - ist auch dann noch keine Entscheidung gefallen - wird ein Strafstoßschießen durchgeführt. Endspiele um Platz 1 und Platz 2
werden bei Unentschieden um 1 x 5 Minuten verlängert und bei Unentschieden ebenfalls durch Strafstoßschießen entschieden. Bei Strafstoßschießen müssen aus
jeder Mannschaft fünf Spieler benannt werden, die ausschließlich bis zur Entscheidung die Strafstöße ausführen.
Spielfortsetzung nach Torausball: Nach einem Torausball kann der Ball nur durch Abstoß, Abwurf oder Rollen durch den Torwart innerhalb des Strafraums ins Spiel gebracht werden, wobei
sich die Spieler außerhalb des Strafraums befinden müssen. Fängt oder kontrolliert der Torwart den Ball aus dem Spielgeschehen heraus, darf er durch Abwurf, Rollen oder Abschlag aus
der Hand, wieder ins Spiel bringen. In beiden Fällen darf der Ball, ohne vorherige Feldspielerberührung, die Mittellinie nicht überschreiten. Tut er dies dennoch, ist ein indirekter
Freistoß zu verhängen.
Die Rückpassregel gilt nur für die Altersklassen der A-, B-, C- und der D-Jugend.
Nichtantreten oder verspätetes Antreten (§ 59 StO): Tritt eine Mannschaft unentschuldugt nicht an oder kommt zu spät, werden die betreffenden Spiele mit 3:0 Toren und
3 Punkten für den Gegner als gewonnen gewertet. Tritt eine Mannschaft am 1. Spieltag nicht an und kommt am 2. Spieltag, werden diese Spiele ebenfalls für den Gegner als gewonnen
gewertet. Sie können aber als Freundschaftsspiele ausgetragen werden.
Ausrüstung: Es darf nur in Schuhen mit glatter und abriebfester Sohle gespielt werden. Bei Trikotgleichheit muss die erstgenannte Mannschaft das Trikot wechseln oder ein andersfarbiges
Leibchen überziehen.
Bei eventuellen Spielplanänderungen oder sonstigen Vorkommnissen entscheidet die jeweilige Turnierleitung vor Ort, in Zusammenarbeit mit dem Schiedsrichter und einem eventuell anwesenden
Mitglied des KJA.
Der jeweilige Ausrichter stellt die Schiedsrichter für C2-, D2-, E1-, E2-, F1-, F2- und G-Jugendmannschaften. Für die C1- und D1-Jugend werden die Schiedsrichter vom
Jugend-Einsatzleiter entsandt, wobei nur von diesen Mannschaften eine Unkostenpauschale in Höhe von je 15 Euro für die gesamte Hallenrunde zu entrichten ist. Die jeweiligen
Ausrichter sind verpflichtet, Spielergebnisse und Tabellen von C1-, D1- und E1-Jugend, sowie von unteren Mannschaften nur die Ergebnisse, schriftlich oder per Fax, bis spätestens Dienstag an
beide Wiesbadener Tageszeitungen zu übermitteln.
Bei allen hier nicht genannten gilt die Satzung und Ordnung des HFV. Siehe Anhang, Durchführungsbestimmung der Jugend in der Halle, Seite 212 - 217.
Den Betreuern, Trainern und Spielern ist es nicht gestattet, sich an der Seite oder Nähe der Turnierleitung aufzuhalten, soweit vor Ort gegeben, ausgenommen, sie werden dort zur Passkontrolle
aufgerufen.
Im Hinblick auf Praktiken, sowie Versicherungs- und Haftungsfragen werden die aufgeführten Vereine als Ausrichter eingesetzt.
Es ist nicht gestattet, die Spielfläche mit Straßenschuhen zu betreten.
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